Langendorfer Straße 147
56564 Neuwied
Telefon: (0 26 31) 82 54-0
Telefax: (0 26 31) 82 54-4 49
E-Mail: mail@vrbank-neuwied-linz.de
Der elektronische Kontoauszug ist die Online-Variante Ihres bisherigen papierhaften Kontoauszugs. Sie können den Kontoauszug direkt am PC herunterladen und dort bequem ausdrucken oder speichern. So sparen Sie sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker.
Wo kann ich die elektronischen Kontoauszüge abrufen?
Es gibt grundsätzlich zwei Wege, um an Ihre elektronischen Kontoauszüge zu kommen. Entweder erfolgt der Abruf der elektronischen Auszüge...
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z. B. VR-NetWorld Software. Bei dieser Variante bestimmen Sie selbst, wann Sie die Auszüge abrufen. Jeder Abruf muss anschließend quittiert bzw. mit Ihrer HBCI-PIN bestätigt werden.
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Was ist zu tun, damit ich den elektronischen Kontoauszug per automatischer Zustellung über den elektronischen Postkorb im InternetBanking nutzen kann?
Wenn Sie bereits das InternetBanking unserer Bank nutzen, können Sie dort direkt die Freischaltung vornehmen. Dazu melden Sie sich bitte über unsere Homepage an und gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie noch nicht für das InternetBanking freigeschaltet sind kommen Sie einfach in Ihrer Filiale vorbei oder rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zum Thema Online-Banking und elektronischer Kontoauszug, um für Sie die passende Lösung zu finden.
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Was ist zu tun, damit ich den elektronischen Kontoauszug per manueller Zustellung durch Abruf im InternetBanking bzw. in meinem Zahlungsverkehrsprogramm nutzen kann?
Wenn Sie bereits das InternetBanking unserer Bank nutzen, können Sie dort direkt die Freischaltung vornehmen. Dazu melden Sie sich bitte über unsere Homepage an und gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie noch nicht für das InternetBanking freigeschaltet sind oder ein Zahlungsverkehrsprogramm wie z. B. die VR-NetWorld nutzen, kommen Sie einfach in Ihrer Filiale vorbei oder rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zum Thema Online-Banking und elektronischer Kontoauszug, um für Sie die passende Lösung zu finden.
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Welche Konten kann ich für den elektronischen Kontoauszug freischalten?
Grundsätzlich können Sie alle die Konten freischalten, bei denen Sie Inhaber sind. Konten, zu denen Sie lediglich eine Vollmacht haben, können Sie nicht selbst für den elektronischen Kontoauszug freischalten. Entweder erfolgt die Freischaltung durch den Inhaber oder Sie setzen sich mit uns in Verbindung. Wir senden Ihnen dann entsprechende Vereinbarungen für die betreffenden Konten zu. Außerdem gilt der elektronische Kontoauszug derzeit nur für private Giro- und Tagesgeldkonten. Sparbücher, Termineinlagen und Darlehen können nicht für den elektronischen Kontoauszug freigeschaltet werden.
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Was ist nach der Freischaltung für den elektronischen Kontoauszug beachten?
Postversand eines kostenpflichtigen papierhaften Kontoauszugs erfolgt.
Kann ich auch für Firmenkonten den elektronischen Kontoauszug nutzen?
Technisch spricht nichts dagegen, auch Firmenkonten für den elektronischen Kontoauszug freizuschalten. Beachten Sie aber bitte, dass diese elektronischen Kontoauszüge nicht von
jedem Finanzamt akzeptiert werden. Klären Sie deshalb vorher mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater, ob der elektronische Kontoauszug voll anerkannt wird. Am besten lassen Sie sich dies direkt schriftlich zusichern. Wir haben ein entsprechendes Anschreiben für Sie vorbereitet, welches Sie gerne herunterladen, ausfüllen und an Ihr zuständiges Finanzamt weiterleiten können.
Akzeptanz des elektronischen Kontoauszugs beim FA
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Ich habe noch Fragen zum Kontoauszug online. An wen wende ich mich?
Für alle Fragen steht Ihnen natürlich gerne Ihr Berater vor Ort zur Verfügung.
Sie erreichen uns aber auch ganz einfach telefonisch unter der Rufnummer (0 26 31) 82 54-8 22 während der Öffnungszeiten oder schicken Sie doch einfach eine E-Mail an ebl@vrbn.de
Wir kümmern uns gerne um Ihre Anfrage.